Eine Stadt mit Haushaltssicherung soll 183.200.000 € ausgeben. Das Gutachten dafür hat sechs belegbare Lücken.
Es geht um den Neubau der Berufskollegs Cuno 1+2 in Hagen. Das zugrundeliegende Gutachten von Drees & Sommer empfiehlt Abriss und Neubau am Sportplatz Am Höing. Dass die Berufskollegs einen Ersatz brauchen, ist unstrittig. Geprüft wird hier allein die Begründung der Standort- und Bauvariante. An sechs Stellen hat diese Begründung Lücken. Jeder Befund ist mit der Originalquelle belegt, und die Primärdokumente stehen zum Download.
Die Schüler:innenprognose / +22 %
Das Gutachten rechnet mit +22 % Schüler:innen bis 2033/34. Die amtliche NRW-Vorausberechnung erreicht für Berufskollegs nur +13,2 % bis 2033/34 (Höchstwert +15,1 % erst 2035/36). Diese Differenz von rund 8,8 Prozentpunkten bleibt unbegründet.
Die Beschlussvorlage 0018/2026 (S. 2) legt für Cuno 1+2 ein langfristiges Bedarfsziel mit +22 % Schüler:innenzahlsteigerung bis zum Schuljahr 2033/34 zugrunde. Die amtliche Vorausberechnung des Schulministeriums NRW (Statistische Übersicht Nr. 432, Mai 2025) kommt für sämtliche Berufskollegs des Landes auf +13,2 % bis 2033/34 (Basisjahr 2025/26) und einen Höchstwert von +15,1 % erst im Schuljahr 2035/36. Danach sinken die Zahlen wieder, bis 2049/50 sogar unter das Ausgangsniveau.
Warum Hagen rund 8,8 Prozentpunkte über diesem Landestrend liegen soll, steht im Gutachten nicht. Eine Hagener Schulentwicklungsplanung, die einen über dem Land liegenden Bedarf trägt, findet sich im öffentlichen Material nicht.
An dieser Annahme hängt die Empfehlung, die Fläche von 16.700 m² auf rund 33.500 m² BGF etwa zu verdoppeln, und damit das Investitionsvolumen von 183,2 Mio €. Wir stützen den Befund auf den NRW-Vergleich. Die Hagener Demografie taugt nicht als Gegenbeleg: Die für Berufskollegs maßgebliche Altersgruppe der 6- bis unter 20-Jährigen blieb laut Sonderbericht zur Bevölkerungsentwicklung der Stadt Hagen zwischen 2010 und 2020 mit 27.277 → 26.670 nahezu konstant (−2,2 %). Es geht allein um die fehlende Herleitung der 8,8 Prozentpunkte.
„… das langfristige Bedarfsziel mit einer 22 %-igen Schülerzahlsteigerung erscheint zum jetzigen Zeitpunkt als realistisches Szenario.“ Beschlussvorlage 0018/2026 · S. 2
Förderung nicht angesetzt / 4,3 %
Der Kostenvergleich Sanierung gegen Neubau lässt für die Sanierung jede Bundes-Gebäudeförderung weg. Schon das „Sanierungs“-Szenario ist dabei kein reiner Erhalt — Bauteil B wird darin abgerissen und neu gebaut.
| Variante | Brutto | BEG 264/464 | Effektiv |
|---|---|---|---|
| Kernsanierung Bestand Bauteile A (1957) · B (1975) | 66,0 | — nicht angesetzt | 66,0 |
| Abriss + Neubau Bestand | 68,9 | — n. a. | 68,9 |
| Sanierung inkl. BEG 264/464 | 66,0 | − Förderung | ? |
Aktueller Nachfolger der eingestellten KfW 217/218: Kredit 264 mit Tilgungszuschuss bis 35 %, Zuschuss 464 mit 25–35 % (max. 4 Mio € je Vorhaben). Anwendbar auf Bauteile A (1957) und B (1975).
Ehrliche Saldierung
„Mit der heute verfügbaren BEG-Sanierungsförderung und den unkalkulierten Interim-Kosten trägt die Differenz von 4,3 % die Neubau-Empfehlung nicht.“
Schlussfolgerung nach ehrlicher, förderbereinigter SaldierungDas Gutachten beziffert die Differenz zwischen Kernsanierung am Bestand (rund 66 Mio €) und Abriss mit Neubau am Bestand (68,9 Mio €) auf 2,864 Mio €, also 4,3 % (Kostenfolie, Anlage 1, Kap. 1.4). Daraus leitet es die Empfehlung für den Neubau ab. Dabei ist schon das „Sanierungs“-Szenario kein reiner Erhalt: Bauteil B (1975) wird darin abgerissen und neu gebaut, nur Bauteil A (1956, rund 74 % der Fläche) wird kernsaniert. Eine Bundes-Gebäudeförderung setzt die Rechnung für die Sanierung an keiner Stelle an.
Für die energetische Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude wie der Bauteile A (1957) und B (1975) gelten die BEG-Produkte „Kommunen, Kredit 264" (Tilgungszuschuss bis 35 %) und „Kommunen, Zuschuss 464" (25–35 % von höchstens 10 Mio € förderfähigen Kosten, maximal 4 Mio. € je Vorhaben). Das Gutachten setzt sie nicht an.
Was dem Vergleich fehlt, ist eine förderbereinigte Saldierung: Sanierung minus BEG-Gebäudeförderung gegen Neubau. Setzt man die Förderung an, trägt die Differenz von 4,3 % die Empfehlung „Neubau" nicht mehr.
„… die Kosten für die Kernsanierung [sind] nur geringfügig günstiger … als die Kosten für einen Neubau.“ Anlage 1 · Kap. 1.4 · S. 9
Zwei Begründungen, ein Ausschluss / Westside
Dasselbe Berichtspaket nennt zwei verschiedene Gründe für den Westside-Ausschluss, und der öffentlich kommunizierte trägt zeitlich nicht.
Begründung A · Beschlussvorlage
„Die Westside wurde wegen anderweitiger Planungen und der anhaltenden Anbindungsproblematik (Verlängerung des Bahnhoftunnels nicht vor 2029) nicht weiter untersucht.“
Begründung B · Anlage 1
„Infolge des Grundstückszuschnitts des Westside-Geländes lässt sich hier nur ein Berufskollegium inklusive der dazugehörigen Sporthalle und der notwendigen Stellplätze realisieren.“
| Metrik | Westside | Höing (empfohlen) |
|---|---|---|
| Fläche | 25.239 m² | 26.474 m² |
| Eigentum | Stadt Hagen | Stadt Hagen |
| Baurecht-Vorlauf | ≈ 2 Jahre | ≈ 2 Jahre |
| Ausschlussbegründung | Tunnel 2029 / Grundstückszuschnitt | — |
Die Beschlussvorlage (S. 3) begründet den Westside-Ausschluss zeitlich, mit der „anhaltenden Anbindungsproblematik (Verlängerung des Bahnhoftunnels nicht vor 2029)". Die fachliche Anlage 1 begründet ihn anders, nämlich mit dem Grundstückszuschnitt: Dort ließe sich angeblich nur ein Berufskolleg unterbringen.
Die früheste Nutzbarkeit der empfohlenen Variante 1 (Am Höing) liegt laut Gutachten bei September 2031. Eine Tunnelverbindung 2029/2030 wäre bis dahin längst fertig; zeitlich trägt das Tunnel-Argument also nicht. Dass die Tunnelfrage strittig ist, zeigt die Lokalpolitik: Am 20.05.2026 forderten FDP und Hagen Aktiv eine Brückenlösung, der Rat lehnte die Machbarkeitsstudie am 25.05.2026 ab (lokale Berichterstattung, nicht amtlich).
Nach § 1 Abs. 7 BauGB müssen die entscheidungstragenden Belange konsistent dokumentiert sein, und die der Öffentlichkeit genannte Begründung muss die fachlich tragende sein. Zwei auseinanderlaufende Ausschlussbegründungen zum selben Standort sind kein inhaltlicher Fehler. Im späteren B-Plan-Verfahren sind sie aber angreifbar (§ 214 BauGB).
Die Stellplatz-Asymmetrie / 204 vs. ~1.034
An vier der fünf vertieft untersuchten Standorte sind die Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Am empfohlenen Höing-Standort werden sie als einzigem in die „nähere Umgebung" verlagert. Das ist nach § 48 BauO NRW zulässig, im Variantenvergleich aber nicht kalkuliert.
Geplant sind 204 Pkw-Stellplätze und 240 Fahrradplätze (Stellplatzverordnung NRW). Das Gutachten selbst beziffert das Kfz-Aufkommen zur Spitzenstunde in seinem Verkehrskapitel (Anlage 1, Kap. 3.2, S. 18) auf 860–1.034 Pkw (Szenario B bzw. A) und hält dazu ausdrücklich fest, „dass in der Realität ein höherer Bedarf besteht“. Gegenüber den 204 Plätzen bleibt rechnerisch eine Differenz von 656 bis 830 Fahrzeugen (eigene Subtraktion aus zwei Gutachten-Werten). Wie viel davon als Parkdruck in die Wohngebiete wandert, hängt vom realen Modal Split ab.
Bei vier der fünf vertieft untersuchten Standorte (Westfalia, Rehstraße, Westside, Brandt-Süd) gehören die Stellplätze als Bauteil auf das Grundstück. Bei Brandt-Süd war die zu kleine Stellplatzfläche sogar Ausschlussgrund. Nur am empfohlenen Höing wandert die Frage „in die nähere Umgebung": keine Position in den Außenanlagen, keine Kostenkalkulation in der Bewertungsmatrix. Man plant also schon nur die 204 — und baut sie ausgerechnet am empfohlenen Standort nicht einmal auf dem Gelände.
Das Gutachten benennt diese Spannung an einer Stelle selbst und schiebt sie zugleich auf. Die Auslagerung ist nach § 48 BauO NRW zulässig. Sie verlagert den Parkdruck aber in die Wohngebiete (Bewohnerparken) und macht die Varianten kostenseitig schwer vergleichbar.
„Da für die örtliche Anbindung lediglich eine schmale Stichstraße bzw. eine Anbindung durchs Wohngebiet zur Verfügung steht, sollen die notwendigen Stellplätze in der näheren Umgebung realisiert bzw. nachgewiesen werden.“ Anlage 1 · Standortsteckbrief Höing
„Das zur Liegenschaft gehörende hintere Grundstück an der Ecke Südstraße/Eisenstraße ist zur Realisierung der beiden Sporthallen sowie der notwendigen Stellplätze zu klein.“ Anlage 1 · Standortsteckbrief Brandt-Süd
Die Bewertungsmatrix / 79 → 67
In der Terminbewertung bekommt die empfohlene Variante 79 von 100 Punkten. Linear gerechnet wären es 67. Ein interner Vermerk auf Folie 54 drückt sie rechnerisch noch weiter.
Mit 22 Punkten kippt die Rangfolge der Terminbewertung in praktischen Gleichstand. Eine Sensitivitätsanalyse der 60/20/20-Gewichtung enthält das Gutachten nicht.
Die Bewertungsmatrix (Folie 27) gewichtet Kosten 60 %, Termine 20 %, Qualität 20 %. Die Termin-Punkte sind an V2 (Dez. 2030) = 100 und V3 (März 2033) = 0 verankert; diese Termine nennt das Gutachten auf S. 25–26. V1 (Sept. 2031) liegt 9 Monate hinter V2. Linear über die 27 Monate ergibt das 67 Punkte, nicht 79. Welche Skalierung dahintersteht, legt das Gutachten nicht offen, und sie begünstigt V1.
Dazu kommt der Vermerk auf Folie 54: Die Stadtplanung rechnet „eher mit 2 Jahren" Bauleitplanung, Drees & Sommer mit einem Jahr. Bei 2 Jahren verschiebt sich V1 um rund zwölf Monate. Auf derselben linearen Skala wären das nur noch 22 Punkte, und die Terminbewertung läge praktisch gleichauf.
Die 67 und die 22 haben wir selbst aus den Gutachten-Terminen abgeleitet; im Gutachten stehen sie nicht. Das sagen wir hier ausdrücklich. Und die am Höing eingesparte zweite Sporthalle zählt doppelt: Sie senkt dort die Kosten (60 %-Block) und bringt zugleich Standort-Punkte (20 %, Kriterium 2.5 „Sonstiges“). Es fehlen außerdem eine Sensitivitätsanalyse der 60/20/20-Gewichtung und Lebenszykluskosten nach DIN 18960. Bei über 183 Mio € in einer Haushaltssicherungskommune reicht das als Entscheidungsgrundlage nicht aus (§ 7 LHO NRW).
„Info von Frau Schweda: Sie geht eher von 2 Jahren für die Erstellung des B.Plan aus.“ Anlage 1 · Folie 54 (05.5 Terminablauf Option 1)
Bus statt Bahn / Folgekosten offen
Der empfohlene Standort ist als einziger schienenfern und nur per Bus erschlossen. Zusätzliche Busfahrten belasten den städtischen Haushalt — das HST-Busdefizit (2023: −17,1 Mio €) trägt die Stadt selbst. Den Schienennahverkehr finanziert dagegen das Land über den Nahverkehrs-Zweckverband. Diese Asymmetrie beziffert das Gutachten nicht.
Schiene · „Westside" (verworfen)
Spitzennachfrage fährt auf bestehender Schiene, bestellt und finanziert vom Land über den Nahverkehrs-Zweckverband (Regionalisierungsmittel) — ohne zusätzliche, von der Stadt finanzierte Betriebsleistung.
Bus · „Am Höing" (empfohlen)
Schienenfern. Die Spitzennachfrage braucht Verstärkerbusse. Ihre laufenden Betriebskosten trägt der ohnehin defizitäre Stadt-ÖPNV.
| Metrik | Schiene (Westside) | Bus (Höing, empfohlen) |
|---|---|---|
| Verkehrsträger | DB / Land NRW | Stadt Hagen (HST) |
| Zusatznachfrage Spitze | 601–824 | 601–824 |
| Mehrkosten-Charakter | — | wiederkehrend (Verstärkerbusse) |
| Kostenträger der Mehrleistung | Land / Zweckverband (Regionalisierungsmittel) | Stadt Hagen (HST-Defizit) |
Das Gutachten beziffert die zusätzliche ÖPNV-Nachfrage zur Spitzenstunde selbst auf 601–824 Fahrgäste und hält fest, es sei „zu prüfen, ob diese mit dem bestehenden ÖPNV-Angebot abgewickelt werden können oder ein zusätzliches Fahrtangebot realisiert werden müsste". Dieses zusätzliche Fahrtangebot kalkuliert es nicht.
Der empfohlene Standort Am Höing/Ischeland ist als einziger der geprüften Standorte schienenfern (HST, seit 1976 keine Straßenbahn; nächster Schienenhalt Hauptbahnhof rund 1,5–2,5 km entfernt). Mehrere Alternativen liegen dagegen an der Schiene: die verworfene Westside direkt am Hauptbahnhof, Brandt-Süd rund 400 m vom S-Bahnhof Hagen-Westerbauer (S 8/S 9), die Rehstraße nahe Hagen-Heubing; auch die im Gutachten gar nicht geprüften Flächen Eastside (am Hauptbahnhof) und Varta-Insel (am S-Bahnhof Hagen-Wehringhausen) sind schienennah. Gleisnähe taucht in der Bewertungsmatrix aber als Kriterium nicht auf. Wer den schienennahen Standort ausschließt, lenkt die Spitzennachfrage auf Verstärkerbusse, deren Betrieb die Stadt trägt.
Solche Busse sind kein Einmaleffekt, sondern eine laufende Last — und hier liegt der entscheidende Unterschied: Den Stadtbusverkehr (HST) verantwortet Hagen als kreisfreie Stadt selbst und trägt sein Defizit (2023: −17,1 Mio €) über den HVG-Querverbund und einen Zuschuss von rund 13 Mio €. Den Schienennahverkehr (S-Bahn, RE, RB) bestellt und finanziert dagegen der zuständige Zweckverband (für Hagen der VRR) aus Regionalisierungsmitteln des Bundes (§§ 5–6 RegG, § 11 ÖPNVG NRW) — die Stadt zahlt dafür keine direkten Betriebskosten. Mehr Fahrgäste auf bestehende Schienenlinien zu lenken belastet den Hagener Haushalt also nicht; mehr Verstärkerbusse für einen schienenfernen Standort schon. Genau diese variantenspezifische Folgekostenrechnung fehlt im Gutachten.
„… zu prüfen, ob diese [601–824 Fahrgäste] mit dem bestehenden ÖPNV-Angebot abgewickelt werden können oder ein zusätzliches Fahrtangebot realisiert werden müsste.“ Anlage 1 · Verkehr · Folie 12
„Die größte Einzelgesellschaft der HVG-Gruppe [HST] schließt das Geschäftsjahr 2023 mit −17,1 Millionen Euro ab.“ HVG-Jahresabschluss 2023
Was daraus folgt / für die Stadt
Die belastbare Entscheidung lautet nicht „Höing ja oder nein". Sie liegt in einer förderbereinigten, sensitivitätsgeprüften Variantenwahl, und die fehlt in der Vorlage 0018/2026.
Die sechs Befunde belegen keinen einzelnen Skandal, aber eine Entscheidungsgrundlage, die zentrale Kosten- und Folgekostenfragen offen lässt.
Zwei Optionen erfasst die vorliegende Rechnung nicht förderbereinigt, obwohl sie hineingehören. Die Bestandssanierung ist die einzige Variante mit BEG-Gebäudeförderung. Eine schienennahe Lage würde die ÖPNV-Spitzenlast nicht auf städtisch finanzierte Verstärkerbusse lenken. Wir empfehlen damit weder „Sanierung" noch „Westside"; beide haben eigene Lasten, die Container-Interimszeit hier, die Tunnel-Anbindung dort. Wir verlangen nur, sie nicht ungerechtfertigt auszuschließen.
Für eine Haushaltssicherungskommune ist nicht Tempo der Maßstab, sondern aufsichtsrechtliche Sicherheit. Und vor der Förderbewilligung darf (in der Regel) weder ein Baubeschluss noch eine Vergabe stehen.
Was der Rat vor einer Entscheidung verlangen sollte.
5 Anforderungen, ohne Petition und ohne Spendenformular. Es ist das, was eine Investition über 183 Mio € verlangt.
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Sensitivitätsanalyse
Bedarf und Kosten parallel für drei Szenarien rechnen: NRW-konform (+13,2 %), Hagen-konservativ und das Gutachten-Szenario (+22 %). Dann wählt die Politik das Planungsziel offen.
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Förder-Netto-Kostenvergleich
Je Variante vollständig saldieren: aktuelle BEG-Förderung zugunsten, der Interim-Bedarf zulasten der Sanierung. So verlangt es § 7 LHO NRW, und zwar vor dem Ratsbeschluss.
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Konsolidierte Ausschlussbegründung
Eine einzige, abwägungsfeste Begründung für den Ausschluss der „Westside", konsistent fortgeführt im späteren B-Plan-Verfahren (§ 1 Abs. 7 BauGB).
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Termin-Skala & Sensitivität offenlegen
Skalierungsformel der Termin-Punkte dokumentieren, den Schweda-Vermerk auflösen und die 60/20/20-Gewichtung in mindestens drei Szenarien rechnen.
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Variantenspezifische Folgekosten
Verkehrserschließung, ÖPNV-Verstärker und Bewohnerparken je Variante über zehn Jahre als Korridor abschätzen und in die Bewertungsmatrix aufnehmen (DIN 18960, § 7 LHO NRW).
Kurz beantwortet.
Was ist Gegenstand der Kritik?
Das Gutachten von Drees & Sommer (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0018/2026) zur Standortwahl für den Neubau der Berufskollegs Cuno 1+2 in Hagen. Die Kritik betrifft sechs belegbare Lücken in der Methode. Sie richtet sich nicht gegen die Berufskollegs selbst.
Werden die Berufskollegs nicht dringend gebraucht?
Ob saniert oder neu gebaut wird, ist eine berechtigte Frage. Die Lücken betreffen die Begründung der Variante „Abriss + Neubau Am Höing", nicht den Bedarf an funktionierenden Schulen.
Sind die Zahlen hier amtlich belegt?
Ja. Jede Zahl ist mit Dokument, Stelle und Datum referenziert; die Primärdokumente (Gutachten, MSB-Prognose, Statistik) stehen am Seitenende zum Download. Wo eine Zahl unsere eigene Nachrechnung ist (z. B. die linearen Termin-Punkte), kennzeichnen wir das.
Warum ist die Förderung relevant, und warum nennt ihr nicht KfW 217/218?
Weil es KfW IKK 217/218 seit 2021 nicht mehr gibt. Heute gilt die BEG („Kommunen" 264/464). Dieselbe Sorgfalt erwarten wir vom Gutachten: Es setzt im Variantenvergleich gar keine Gebäudeförderung an.
Was hat der Busverkehr mit den Baukosten zu tun?
Der empfohlene Standort ist schienenfern und nur per Bus erschlossen. Die vom Gutachten selbst genannte Zusatznachfrage (601–824 Fahrgäste zur Spitzenstunde) trifft damit den städtischen Busbetrieb, der jährlich 17,1 Mio € Defizit schreibt. Diese laufende Belastung beziffert niemand.
Quellen
Alle verwendeten Dokumente, Beschlussvorlagen, Statistiken, Förderprogramme und Rechtsgrundlagen, mit Stelle und Datum. Primärdokumente sind direkt herunterladbar, externe Belege verlinkt.
- Sonderbericht zur Bevölkerungsentwicklung der Stadt Hagen 2010–2020 Stadt Hagen — Statistikstelle · Dokument herunterladen
- Regionalisierungsgesetz (RegG) — SPNV-Finanzierung durch den Bund Bund · Dokument herunterladen
- Vorausberechnung der Schülerzahl bis 2049/50 — Statistische Übersicht Nr. 432 Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) · Berufskolleg insgesamt · Dokument herunterladen
- Beschlussvorlage 0018/2026 — Standort der Berufskollegs Cuno I und II Stadt Hagen (Federführung VB5/S, Dezentraler Steuerungsdienst) · S. 1–6 (eingebettet im PDF) · Dokument herunterladen
- BEG — Kommunen: Kredit (264) und Zuschuss (464) KfW / Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen · Dokument herunterladen
- Abschlussbericht Cuno 1+2 — Machbarkeitsstudie Phase 0 (Anlage 1) Drees & Sommer SE (Schüler:innenprognose: Garbe, Lexis & von Berlepsch; Verkehr: Planersocietät) · 100 Folien; zitierte Stellen siehe je Befund · Dokument herunterladen
- VV BauO NRW — Anlage zu Nr. 51.11 / Nr. 8.2 (Richtzahlen Stellplatzbedarf) Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW · Nr. 8.2 (Schulen) · Quelle öffnen
- § 48 BauO NRW — Notwendige Stellplätze Land Nordrhein-Westfalen · Quelle öffnen
- DIN 18960 — Nutzungskosten im Hochbau DIN Deutsches Institut für Normung · Quelle öffnen
- KfW IKK 217/218 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Kommunen" — eingestellt KfW · Quelle öffnen
- ÖPNVG NRW — Aufgabenträgerschaft und Finanzierung von Bus und Schiene Land Nordrhein-Westfalen · Quelle öffnen
- Bezirksregierung Arnsberg — Haushaltssicherung & Genehmigungslage Hagen Bezirksregierung Arnsberg (Kommunalaufsicht) · Quelle öffnen
- § 7 LHO NRW · §§ 75–76 GO NRW — Wirtschaftlichkeit und Haushaltssicherung Land Nordrhein-Westfalen · Quelle öffnen
- § 1 Abs. 7, § 3 Abs. 1, § 214 BauGB — Abwägungsgebot und Beachtlichkeit Bund · Quelle öffnen
- HVG-Jahresabschluss 2023 — Jahresfehlbetrag der Hagener Straßenbahn AG Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) · Quelle öffnen
- Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025–2036 Land NRW / MHKBD · Quelle öffnen
- Schul- und Bildungspauschale nach § 17 GFG 2026 Land Nordrhein-Westfalen · Quelle öffnen
- AAV NRW — Flächenrecycling und Altlastensanierung (Projektanmeldung) AAV — Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung · Quelle öffnen
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (KfW 498/499) KfW / BMWSB · Quelle öffnen
- Neubau der Cuno-Berufskollegs I und II: Empfehlung für das Gelände am Ischeland Stadt Hagen · Quelle öffnen
- FDP fordert Brückenlösung für die „Westside"; Rat lehnt Machbarkeitsstudie ab Westfalenpost / lokale Berichterstattung (Hagen) · Quelle öffnen
- Hagen-Pakt 2026–2035 — Sonderfördergebiet (Städtebauförderung) Land NRW / MHKBD (mit Bund und NRW.BANK) · Quelle öffnen
- Nahverkehr in Hagen — reiner Busbetrieb seit 1976 Wikipedia (de) · Quelle öffnen
- Schienenhalte im Umfeld der Cuno-Standorte bahnhof.de / VRR-Liniennetz · Quelle öffnen