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hagen-cuno.de Dossier ·

Eine Stadt mit Haushalts­sicherung soll 183.200.000 € ausgeben. Das Gutachten dafür hat sechs belegbare Lücken.

Es geht um den Neubau der Berufskollegs Cuno 1+2 in Hagen. Das zugrunde­liegende Gutachten von Drees & Sommer empfiehlt Abriss und Neubau am Sportplatz Am Höing. Dass die Berufskollegs einen Ersatz brauchen, ist unstrittig. Geprüft wird hier allein die Begründung der Standort- und Bauvariante. An sechs Stellen hat diese Begründung Lücken. Jeder Befund ist mit der Originalquelle belegt, und die Primärdokumente stehen zum Download.

183,2 Mio €Investitions­volumen
33.500 geplante BGF · Verdopplung
+22 %unter­stellte Schüler:innen­steigerung
6belegbare Lücken im Gutachten
0Sensitivitäts­analysen
Befund 01
01

Die Schüler:innenprognose  /  +22 %

Das Gutachten rechnet mit +22 % Schüler:innen bis 2033/34. Die amtliche NRW-Vorausberechnung erreicht für Berufskollegs nur +13,2 % bis 2033/34 (Höchstwert +15,1 % erst 2035/36). Diese Differenz von rund 8,8 Prozentpunkten bleibt unbegründet.

+22%
Annahme · Cuno-Gutachten bis SJ 2033/34
+15,1%
NRW-Berufskollegs · Höchstwert SJ 2035/36 · MSB NRW
8,8 Pp Differenz · nicht begründet

Die Beschlussvorlage 0018/2026 (S. 2) legt für Cuno 1+2 ein langfristiges Bedarfsziel mit +22 % Schüler:innenzahlsteigerung bis zum Schuljahr 2033/34 zugrunde. Die amtliche Vorausberechnung des Schulministeriums NRW (Statistische Übersicht Nr. 432, Mai 2025) kommt für sämtliche Berufskollegs des Landes auf +13,2 % bis 2033/34 (Basisjahr 2025/26) und einen Höchstwert von +15,1 % erst im Schuljahr 2035/36. Danach sinken die Zahlen wieder, bis 2049/50 sogar unter das Ausgangsniveau.

Warum Hagen rund 8,8 Prozentpunkte über diesem Landestrend liegen soll, steht im Gutachten nicht. Eine Hagener Schulentwicklungsplanung, die einen über dem Land liegenden Bedarf trägt, findet sich im öffentlichen Material nicht.

An dieser Annahme hängt die Empfehlung, die Fläche von 16.700 m² auf rund 33.500 m² BGF etwa zu verdoppeln, und damit das Investitionsvolumen von 183,2 Mio €. Wir stützen den Befund auf den NRW-Vergleich. Die Hagener Demografie taugt nicht als Gegenbeleg: Die für Berufskollegs maßgebliche Altersgruppe der 6- bis unter 20-Jährigen blieb laut Sonderbericht zur Bevölkerungsentwicklung der Stadt Hagen zwischen 2010 und 2020 mit 27.27726.670 nahezu konstant (−2,2 %). Es geht allein um die fehlende Herleitung der 8,8 Prozentpunkte.

„… das langfristige Bedarfsziel mit einer 22 %-igen Schülerzahlsteigerung erscheint zum jetzigen Zeitpunkt als realistisches Szenario.“ Beschlussvorlage 0018/2026 · S. 2
Befund 02
02

Förderung nicht angesetzt  /  4,3 %

Der Kostenvergleich Sanierung gegen Neubau lässt für die Sanierung jede Bundes-Gebäudeförderung weg. Schon das „Sanierungs“-Szenario ist dabei kein reiner Erhalt — Bauteil B wird darin abgerissen und neu gebaut.

Kostenvergleich Sanierung vs. Neubau · Drees & Sommer, Anlage 1, Kap. 1.4
Variante Brutto BEG 264/464 Effektiv
Kernsanierung Bestand Bauteile A (1957) · B (1975) 66,0 — nicht angesetzt 66,0
Abriss + Neubau Bestand 68,9 — n. a. 68,9
Sanierung inkl. BEG 264/464 66,0 − Förderung ?
Nicht im Vergleich
BEG 264 / 464

Aktueller Nachfolger der eingestellten KfW 217/218: Kredit 264 mit Tilgungszuschuss bis 35 %, Zuschuss 464 mit 25–35 % (max. 4 Mio € je Vorhaben). Anwendbar auf Bauteile A (1957) und B (1975).

Ehrliche Saldierung

Sanierung brutto66,0 Mio €
− BEG-Förderung 264/464bis 35 % TZ
Neubau Am Höing68,9

„Mit der heute verfügbaren BEG-Sanierungsförderung und den unkalkulierten Interim-Kosten trägt die Differenz von 4,3 % die Neubau-Empfehlung nicht.“

Schlussfolgerung nach ehrlicher, förderbereinigter Saldierung

Das Gutachten beziffert die Differenz zwischen Kernsanierung am Bestand (rund 66 Mio €) und Abriss mit Neubau am Bestand (68,9 Mio €) auf 2,864 Mio €, also 4,3 % (Kostenfolie, Anlage 1, Kap. 1.4). Daraus leitet es die Empfehlung für den Neubau ab. Dabei ist schon das „Sanierungs“-Szenario kein reiner Erhalt: Bauteil B (1975) wird darin abgerissen und neu gebaut, nur Bauteil A (1956, rund 74 % der Fläche) wird kernsaniert. Eine Bundes-Gebäudeförderung setzt die Rechnung für die Sanierung an keiner Stelle an.

Für die energetische Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude wie der Bauteile A (1957) und B (1975) gelten die BEG-Produkte „Kommunen, Kredit 264" (Tilgungszuschuss bis 35 %) und „Kommunen, Zuschuss 464" (25–35 % von höchstens 10 Mio € förderfähigen Kosten, maximal 4 Mio. € je Vorhaben). Das Gutachten setzt sie nicht an.

Was dem Vergleich fehlt, ist eine förderbereinigte Saldierung: Sanierung minus BEG-Gebäudeförderung gegen Neubau. Setzt man die Förderung an, trägt die Differenz von 4,3 % die Empfehlung „Neubau" nicht mehr.

„… die Kosten für die Kernsanierung [sind] nur geringfügig günstiger … als die Kosten für einen Neubau.“ Anlage 1 · Kap. 1.4 · S. 9
Befund 03
03

Zwei Begründungen, ein Ausschluss  /  Westside

Dasselbe Berichtspaket nennt zwei verschiedene Gründe für den Westside-Ausschluss, und der öffentlich kommunizierte trägt zeitlich nicht.

Begründung A · Beschlussvorlage

Beschlussvorlage 0018/2026 · S. 3

„Die Westside wurde wegen anderweitiger Planungen und der anhaltenden Anbindungsproblematik (Verlängerung des Bahnhoftunnels nicht vor 2029) nicht weiter untersucht.“

Begründung B · Anlage 1

Anlage 1 · Standortsteckbrief Westside

„Infolge des Grundstückszuschnitts des Westside-Geländes lässt sich hier nur ein Berufskollegium inklusive der dazugehörigen Sporthalle und der notwendigen Stellplätze realisieren.“

Grundstücksvergleich · Anlage 1 · Standortsteckbriefe
MetrikWestsideHöing (empfohlen)
Fläche25.239 m²26.474 m²
EigentumStadt HagenStadt Hagen
Baurecht-Vorlauf≈ 2 Jahre≈ 2 Jahre
AusschlussbegründungTunnel 2029 / Grundstückszuschnitt

Die Beschlussvorlage (S. 3) begründet den Westside-Ausschluss zeitlich, mit der „anhaltenden Anbindungsproblematik (Verlängerung des Bahnhoftunnels nicht vor 2029)". Die fachliche Anlage 1 begründet ihn anders, nämlich mit dem Grundstückszuschnitt: Dort ließe sich angeblich nur ein Berufskolleg unterbringen.

Die früheste Nutzbarkeit der empfohlenen Variante 1 (Am Höing) liegt laut Gutachten bei September 2031. Eine Tunnelverbindung 2029/2030 wäre bis dahin längst fertig; zeitlich trägt das Tunnel-Argument also nicht. Dass die Tunnelfrage strittig ist, zeigt die Lokalpolitik: Am 20.05.2026 forderten FDP und Hagen Aktiv eine Brückenlösung, der Rat lehnte die Machbarkeitsstudie am 25.05.2026 ab (lokale Berichterstattung, nicht amtlich).

Nach § 1 Abs. 7 BauGB müssen die entscheidungstragenden Belange konsistent dokumentiert sein, und die der Öffentlichkeit genannte Begründung muss die fachlich tragende sein. Zwei auseinanderlaufende Ausschlussbegründungen zum selben Standort sind kein inhaltlicher Fehler. Im späteren B-Plan-Verfahren sind sie aber angreifbar (§ 214 BauGB).

Befund 04
04

Die Stellplatz-Asymmetrie  /  204 vs. ~1.034

An vier der fünf vertieft untersuchten Standorte sind die Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Am empfohlenen Höing-Standort werden sie als einzigem in die „nähere Umgebung" verlagert. Das ist nach § 48 BauO NRW zulässig, im Variantenvergleich aber nicht kalkuliert.

Steckbrief
Westfalia
P
Außenanlagen
empfohlen
Steckbrief
Sportplatz Am Höing
„nähere Umgebung“
Steckbrief
Westside
P
Teil des Konzepts
Steckbrief
Rehstraße
P
Parkpalette
Steckbrief
Brandt-Süd
P
ausgeschlossen
204  geplant    ~1.034  Pkw zur Spitzenstunde
Verkehrsaufkommen · Gutachten, Anlage 1, S. 18
204 geplante Stellplätze 656–830 Pkw in Wohngebiete verschoben

Geplant sind 204 Pkw-Stellplätze und 240 Fahrradplätze (Stellplatzverordnung NRW). Das Gutachten selbst beziffert das Kfz-Aufkommen zur Spitzenstunde in seinem Verkehrskapitel (Anlage 1, Kap. 3.2, S. 18) auf 860–1.034 Pkw (Szenario B bzw. A) und hält dazu ausdrücklich fest, „dass in der Realität ein höherer Bedarf besteht“. Gegenüber den 204 Plätzen bleibt rechnerisch eine Differenz von 656 bis 830 Fahrzeugen (eigene Subtraktion aus zwei Gutachten-Werten). Wie viel davon als Parkdruck in die Wohngebiete wandert, hängt vom realen Modal Split ab.

Bei vier der fünf vertieft untersuchten Standorte (Westfalia, Rehstraße, Westside, Brandt-Süd) gehören die Stellplätze als Bauteil auf das Grundstück. Bei Brandt-Süd war die zu kleine Stellplatzfläche sogar Ausschlussgrund. Nur am empfohlenen Höing wandert die Frage „in die nähere Umgebung": keine Position in den Außenanlagen, keine Kostenkalkulation in der Bewertungsmatrix. Man plant also schon nur die 204 — und baut sie ausgerechnet am empfohlenen Standort nicht einmal auf dem Gelände.

Das Gutachten benennt diese Spannung an einer Stelle selbst und schiebt sie zugleich auf. Die Auslagerung ist nach § 48 BauO NRW zulässig. Sie verlagert den Parkdruck aber in die Wohngebiete (Bewohnerparken) und macht die Varianten kostenseitig schwer vergleichbar.

„Da für die örtliche Anbindung lediglich eine schmale Stichstraße bzw. eine Anbindung durchs Wohngebiet zur Verfügung steht, sollen die notwendigen Stellplätze in der näheren Umgebung realisiert bzw. nachgewiesen werden.“ Anlage 1 · Standortsteckbrief Höing
„Das zur Liegenschaft gehörende hintere Grundstück an der Ecke Südstraße/Eisenstraße ist zur Realisierung der beiden Sporthallen sowie der notwendigen Stellplätze zu klein.“ Anlage 1 · Standortsteckbrief Brandt-Süd
Befund 05
05

Die Bewertungsmatrix  /  79 → 67

In der Terminbewertung bekommt die empfohlene Variante 79 von 100 Punkten. Linear gerechnet wären es 67. Ein interner Vermerk auf Folie 54 drückt sie rechnerisch noch weiter.

Termine · Gewichtung 20 %Anlage 1 · Folie 27 / 54
V2 · Dez. 2030
100Pkt
V1 · Sept. 2031 (empf.)
79Pkt · Gutachten
V1 · linear
67Pkt · korrigiert
V1 · bei 2-J. B-Plan
22Pkt · Schweda
V3 · März 2033
0Pkt
Anlage 1 · Folie 54 (05.5 Terminablauf Option 1) „Info von Frau Schweda: Sie geht eher von 2 Jahren für die Erstellung des B.Plan aus.“
Konsequenz · eigene Nachrechnung
7967Pkt  ·  bei linearer Skala
7922Pkt  ·  bei 2-Jahres-Annahme (Vermerk Schweda)

Mit 22 Punkten kippt die Rangfolge der Terminbewertung in praktischen Gleichstand. Eine Sensitivitätsanalyse der 60/20/20-Gewichtung enthält das Gutachten nicht.

Die Bewertungsmatrix (Folie 27) gewichtet Kosten 60 %, Termine 20 %, Qualität 20 %. Die Termin-Punkte sind an V2 (Dez. 2030) = 100 und V3 (März 2033) = 0 verankert; diese Termine nennt das Gutachten auf S. 25–26. V1 (Sept. 2031) liegt 9 Monate hinter V2. Linear über die 27 Monate ergibt das 67 Punkte, nicht 79. Welche Skalierung dahintersteht, legt das Gutachten nicht offen, und sie begünstigt V1.

Dazu kommt der Vermerk auf Folie 54: Die Stadtplanung rechnet „eher mit 2 Jahren" Bauleitplanung, Drees & Sommer mit einem Jahr. Bei 2 Jahren verschiebt sich V1 um rund zwölf Monate. Auf derselben linearen Skala wären das nur noch 22 Punkte, und die Terminbewertung läge praktisch gleichauf.

Die 67 und die 22 haben wir selbst aus den Gutachten-Terminen abgeleitet; im Gutachten stehen sie nicht. Das sagen wir hier ausdrücklich. Und die am Höing eingesparte zweite Sporthalle zählt doppelt: Sie senkt dort die Kosten (60 %-Block) und bringt zugleich Standort-Punkte (20 %, Kriterium 2.5 „Sonstiges“). Es fehlen außerdem eine Sensitivitätsanalyse der 60/20/20-Gewichtung und Lebenszykluskosten nach DIN 18960. Bei über 183 Mio € in einer Haushaltssicherungskommune reicht das als Entscheidungsgrundlage nicht aus (§ 7 LHO NRW).

„Info von Frau Schweda: Sie geht eher von 2 Jahren für die Erstellung des B.Plan aus.“ Anlage 1 · Folie 54 (05.5 Terminablauf Option 1)
Befund 06
06

Bus statt Bahn  /  Folgekosten offen

Der empfohlene Standort ist als einziger schienenfern und nur per Bus erschlossen. Zusätzliche Busfahrten belasten den städtischen Haushalt — das HST-Busdefizit (2023: −17,1 Mio €) trägt die Stadt selbst. Den Schienennahverkehr finanziert dagegen das Land über den Nahverkehrs-Zweckverband. Diese Asymmetrie beziffert das Gutachten nicht.

−17,1Mio€
ÖPNV-Defizit der HST · Geschäftsjahr 2023 · jährlich
601–824
zusätzliche ÖPNV-Fahrgäste zur Spitzenstunde · Gutachten

Schiene · „Westside" (verworfen)

Hauptbahnhof Hagen · RE / RB / S-Bahn

Spitzennachfrage fährt auf bestehender Schiene, bestellt und finanziert vom Land über den Nahverkehrs-Zweckverband (Regionalisierungsmittel) — ohne zusätzliche, von der Stadt finanzierte Betriebsleistung.

Bus · „Am Höing" (empfohlen)

HST · reiner Busbetrieb seit 1976

Schienenfern. Die Spitzennachfrage braucht Verstärkerbusse. Ihre laufenden Betriebskosten trägt der ohnehin defizitäre Stadt-ÖPNV.

Anbindung & laufende Kosten
MetrikSchiene (Westside)Bus (Höing, empfohlen)
VerkehrsträgerDB / Land NRWStadt Hagen (HST)
Zusatznachfrage Spitze601–824601–824
Mehrkosten-Charakterwiederkehrend (Verstärkerbusse)
Kostenträger der MehrleistungLand / Zweckverband (Regionalisierungsmittel)Stadt Hagen (HST-Defizit)

Das Gutachten beziffert die zusätzliche ÖPNV-Nachfrage zur Spitzenstunde selbst auf 601–824 Fahrgäste und hält fest, es sei „zu prüfen, ob diese mit dem bestehenden ÖPNV-Angebot abgewickelt werden können oder ein zusätzliches Fahrtangebot realisiert werden müsste". Dieses zusätzliche Fahrtangebot kalkuliert es nicht.

Der empfohlene Standort Am Höing/Ischeland ist als einziger der geprüften Standorte schienenfern (HST, seit 1976 keine Straßenbahn; nächster Schienenhalt Hauptbahnhof rund 1,5–2,5 km entfernt). Mehrere Alternativen liegen dagegen an der Schiene: die verworfene Westside direkt am Hauptbahnhof, Brandt-Süd rund 400 m vom S-Bahnhof Hagen-Westerbauer (S 8/S 9), die Rehstraße nahe Hagen-Heubing; auch die im Gutachten gar nicht geprüften Flächen Eastside (am Hauptbahnhof) und Varta-Insel (am S-Bahnhof Hagen-Wehringhausen) sind schienennah. Gleisnähe taucht in der Bewertungsmatrix aber als Kriterium nicht auf. Wer den schienennahen Standort ausschließt, lenkt die Spitzennachfrage auf Verstärkerbusse, deren Betrieb die Stadt trägt.

Solche Busse sind kein Einmaleffekt, sondern eine laufende Last — und hier liegt der entscheidende Unterschied: Den Stadtbusverkehr (HST) verantwortet Hagen als kreisfreie Stadt selbst und trägt sein Defizit (2023: −17,1 Mio €) über den HVG-Querverbund und einen Zuschuss von rund 13 Mio €. Den Schienennahverkehr (S-Bahn, RE, RB) bestellt und finanziert dagegen der zuständige Zweckverband (für Hagen der VRR) aus Regionalisierungsmitteln des Bundes (§§ 5–6 RegG, § 11 ÖPNVG NRW) — die Stadt zahlt dafür keine direkten Betriebskosten. Mehr Fahrgäste auf bestehende Schienenlinien zu lenken belastet den Hagener Haushalt also nicht; mehr Verstärkerbusse für einen schienenfernen Standort schon. Genau diese variantenspezifische Folgekostenrechnung fehlt im Gutachten.

„… zu prüfen, ob diese [601–824 Fahrgäste] mit dem bestehenden ÖPNV-Angebot abgewickelt werden können oder ein zusätzliches Fahrtangebot realisiert werden müsste.“ Anlage 1 · Verkehr · Folie 12
„Die größte Einzelgesellschaft der HVG-Gruppe [HST] schließt das Geschäftsjahr 2023 mit −17,1 Millionen Euro ab.“ HVG-Jahresabschluss 2023
Bewertung

Was daraus folgt  /  für die Stadt

Die belastbare Entscheidung lautet nicht „Höing ja oder nein". Sie liegt in einer förder­bereinigten, sensitivitäts­geprüften Variantenwahl, und die fehlt in der Vorlage 0018/2026.

Die sechs Befunde belegen keinen einzelnen Skandal, aber eine Entscheidungs­grundlage, die zentrale Kosten- und Folge­kostenfragen offen lässt.

Zwei Optionen erfasst die vorliegende Rechnung nicht förder­bereinigt, obwohl sie hineingehören. Die Bestands­sanierung ist die einzige Variante mit BEG-Gebäude­förderung. Eine schienennahe Lage würde die ÖPNV-Spitzenlast nicht auf städtisch finanzierte Verstärker­busse lenken. Wir empfehlen damit weder „Sanierung" noch „Westside"; beide haben eigene Lasten, die Container-Interimszeit hier, die Tunnel-Anbindung dort. Wir verlangen nur, sie nicht ungerechtfertigt auszuschließen.

Für eine Haushaltssicherungs­kommune ist nicht Tempo der Maßstab, sondern aufsichts­rechtliche Sicherheit. Und vor der Förder­bewilligung darf (in der Regel) weder ein Bau­beschluss noch eine Vergabe stehen.

Schluss · Was robust aussieht

Was der Rat vor einer Entscheidung verlangen sollte.

5 Anforderungen, ohne Petition und ohne Spendenformular. Es ist das, was eine Investition über 183 Mio € verlangt.

  1. Sensitivitätsanalyse

    Bedarf und Kosten parallel für drei Szenarien rechnen: NRW-konform (+13,2 %), Hagen-konservativ und das Gutachten-Szenario (+22 %). Dann wählt die Politik das Planungsziel offen.

  2. Förder-Netto-Kostenvergleich

    Je Variante vollständig saldieren: aktuelle BEG-Förderung zugunsten, der Interim-Bedarf zulasten der Sanierung. So verlangt es § 7 LHO NRW, und zwar vor dem Ratsbeschluss.

  3. Konsolidierte Ausschlussbegründung

    Eine einzige, abwägungsfeste Begründung für den Ausschluss der „Westside", konsistent fortgeführt im späteren B-Plan-Verfahren (§ 1 Abs. 7 BauGB).

  4. Termin-Skala & Sensitivität offenlegen

    Skalierungsformel der Termin-Punkte dokumentieren, den Schweda-Vermerk auflösen und die 60/20/20-Gewichtung in mindestens drei Szenarien rechnen.

  5. Variantenspezifische Folgekosten

    Verkehrserschließung, ÖPNV-Verstärker und Bewohnerparken je Variante über zehn Jahre als Korridor abschätzen und in die Bewertungsmatrix aufnehmen (DIN 18960, § 7 LHO NRW).

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Was ist Gegenstand der Kritik?

Das Gutachten von Drees & Sommer (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 0018/2026) zur Standortwahl für den Neubau der Berufskollegs Cuno 1+2 in Hagen. Die Kritik betrifft sechs belegbare Lücken in der Methode. Sie richtet sich nicht gegen die Berufskollegs selbst.

Werden die Berufskollegs nicht dringend gebraucht?

Ob saniert oder neu gebaut wird, ist eine berechtigte Frage. Die Lücken betreffen die Begründung der Variante „Abriss + Neubau Am Höing", nicht den Bedarf an funktionierenden Schulen.

Sind die Zahlen hier amtlich belegt?

Ja. Jede Zahl ist mit Dokument, Stelle und Datum referenziert; die Primärdokumente (Gutachten, MSB-Prognose, Statistik) stehen am Seitenende zum Download. Wo eine Zahl unsere eigene Nachrechnung ist (z. B. die linearen Termin-Punkte), kennzeichnen wir das.

Warum ist die Förderung relevant, und warum nennt ihr nicht KfW 217/218?

Weil es KfW IKK 217/218 seit 2021 nicht mehr gibt. Heute gilt die BEG („Kommunen" 264/464). Dieselbe Sorgfalt erwarten wir vom Gutachten: Es setzt im Variantenvergleich gar keine Gebäudeförderung an.

Was hat der Busverkehr mit den Baukosten zu tun?

Der empfohlene Standort ist schienenfern und nur per Bus erschlossen. Die vom Gutachten selbst genannte Zusatznachfrage (601–824 Fahrgäste zur Spitzenstunde) trifft damit den städtischen Busbetrieb, der jährlich 17,1 Mio € Defizit schreibt. Diese laufende Belastung beziffert niemand.

Belege

Quellen

Alle verwendeten Dokumente, Beschluss­vorlagen, Statistiken, Förder­programme und Rechtsgrundlagen, mit Stelle und Datum. Primärdokumente sind direkt herunterladbar, externe Belege verlinkt.

  1. Sonderbericht zur Bevölkerungsentwicklung der Stadt Hagen 2010–2020 Stadt Hagen — Statistikstelle · Dokument herunterladen
  2. Regionalisierungsgesetz (RegG) — SPNV-Finanzierung durch den Bund Bund · Dokument herunterladen
  3. Vorausberechnung der Schülerzahl bis 2049/50 — Statistische Übersicht Nr. 432 Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) · Berufskolleg insgesamt · Dokument herunterladen
  4. Beschlussvorlage 0018/2026 — Standort der Berufskollegs Cuno I und II Stadt Hagen (Federführung VB5/S, Dezentraler Steuerungsdienst) · S. 1–6 (eingebettet im PDF) · Dokument herunterladen
  5. BEG — Kommunen: Kredit (264) und Zuschuss (464) KfW / Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen · Dokument herunterladen
  6. Abschlussbericht Cuno 1+2 — Machbarkeitsstudie Phase 0 (Anlage 1) Drees & Sommer SE (Schüler:innenprognose: Garbe, Lexis & von Berlepsch; Verkehr: Planersocietät) · 100 Folien; zitierte Stellen siehe je Befund · Dokument herunterladen
  7. VV BauO NRW — Anlage zu Nr. 51.11 / Nr. 8.2 (Richtzahlen Stellplatzbedarf) Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW · Nr. 8.2 (Schulen) · Quelle öffnen
  8. § 48 BauO NRW — Notwendige Stellplätze Land Nordrhein-Westfalen · Quelle öffnen
  9. DIN 18960 — Nutzungskosten im Hochbau DIN Deutsches Institut für Normung · Quelle öffnen
  10. KfW IKK 217/218 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Kommunen" — eingestellt KfW · Quelle öffnen
  11. ÖPNVG NRW — Aufgabenträgerschaft und Finanzierung von Bus und Schiene Land Nordrhein-Westfalen · Quelle öffnen
  12. Bezirksregierung Arnsberg — Haushaltssicherung & Genehmigungslage Hagen Bezirksregierung Arnsberg (Kommunalaufsicht) · Quelle öffnen
  13. § 7 LHO NRW · §§ 75–76 GO NRW — Wirtschaftlichkeit und Haushaltssicherung Land Nordrhein-Westfalen · Quelle öffnen
  14. § 1 Abs. 7, § 3 Abs. 1, § 214 BauGB — Abwägungsgebot und Beachtlichkeit Bund · Quelle öffnen
  15. HVG-Jahresabschluss 2023 — Jahresfehlbetrag der Hagener Straßenbahn AG Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) · Quelle öffnen
  16. Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025–2036 Land NRW / MHKBD · Quelle öffnen
  17. Schul- und Bildungspauschale nach § 17 GFG 2026 Land Nordrhein-Westfalen · Quelle öffnen
  18. AAV NRW — Flächenrecycling und Altlastensanierung (Projektanmeldung) AAV — Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung · Quelle öffnen
  19. Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (KfW 498/499) KfW / BMWSB · Quelle öffnen
  20. Neubau der Cuno-Berufskollegs I und II: Empfehlung für das Gelände am Ischeland Stadt Hagen · Quelle öffnen
  21. FDP fordert Brückenlösung für die „Westside"; Rat lehnt Machbarkeitsstudie ab Westfalenpost / lokale Berichterstattung (Hagen) · Quelle öffnen
  22. Hagen-Pakt 2026–2035 — Sonderfördergebiet (Städtebauförderung) Land NRW / MHKBD (mit Bund und NRW.BANK) · Quelle öffnen
  23. Nahverkehr in Hagen — reiner Busbetrieb seit 1976 Wikipedia (de) · Quelle öffnen
  24. Schienenhalte im Umfeld der Cuno-Standorte bahnhof.de / VRR-Liniennetz · Quelle öffnen